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 Die Gildenregeln

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BeitragThema: Die Gildenregeln   Die Gildenregeln EmptySo Jan 25, 2009 6:28 pm

Es ist zu beachten das für alle Mitgleider der Gilde folgende Regeln gelten!
Bei Verstoß gegen eine solche wird der Gildenrat über eine gerechte Strafe abstimmen.


§1 Jedes Mitgleid verpflichtet sich über Gildeninterna stillschweigen zu bewaren.

§2 Jedes Mitgleid ist verpflichtet einen Avatar zu führen.

§3 Dem Ansehen der Gilde darf nicht geschadet werden, Beleidigungen sind zu unterlassen.

§4 Gildenkriege sind vom Gildenrat zu bestimmen und werden nicht von Dienern angezettelt.

§5 Bündnisse und Nap´s werden als sollche gehandelt und nicht angegriffen.

§6 Bei längerer Inaktivität ist der Gildenrat zu benachrichtigen.

§7 Forumaktivität ist Pflicht.

§8 Bereitschaft Gildenmitglieder militärisch und rohstofftechnisch zu unterstützen.

§9 Jedes Mitglied ist verpflichtet monatlich den wahlberechtigten Diener mitzuwählen.

§10 Über Konditionen und Namen unserer Handelspatner ist Stillschweigen zu bewaren.







Es wird demnächst eine Gildenkasse eingeführt in die monatlich ein fairer Betrag einzuzahlen ist.
Die Gildenkasse wird ausschließlich für Gildendienliche Zwecke eingesetzt!
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